Die Fahrerlaubnis kann vom Gericht entzogen werden. Wenn Sie bspw. wegen einer Trunkenheitsfahrt von mehr als 0,3 Promille verurteilt und bei Ihnen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde, dann droht auch einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter neben einer Geldstrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister und Fahreignungsregister, die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist von 9 - 15 Monaten. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht ebenfalls bei einer Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wenn ein Schaden von mehr als 1.300 € verursacht oder ein Mensch verletzt wurde. Während der Sperrfrist darf die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Auch eine während der Sperrfrist im EU-Ausland erworbene Fahrerlaubnis wäre in Deutschland nicht gültig.

Die Fahrerlaubnis kann von der Behörde entzogen werden. Nach einem schweren Vergehen im Straßenverkehr, bspw. nach dem Erreichen der Höchstpunktzahl in Flensburg, prüft die Führerscheinstelle etwaige Bedingungen (MPU oder Aufbauseminare), an welche die Neuerteilung geknüpft ist. Die Fahrerlaubnis wird auch entzogen, wenn die Behörde der Ansicht ist, dass Sie nicht geeignet sind, ein Fahrzeug zu führen. Wird der Behörde z.B. bekannt, dass ein Fahrerlaubnisinhaber harte Drogen konsumiert, kann sie die Fahrerlaubnis entziehen. Bei bloßen Eignungszweifeln kann die Behörde bestimmte Maßnahmen zur Klärung der Zweifel anordnen, z.B. die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Hierfür setzt die Behörde eine Frist. Lässt der Fahrerlaubnisinhaber die Frist ungenutzt verstreichen, kann die Behörde i.d.R. von der Nichteignung des Betroffenen ausgehen und die Fahrerlaubnis entziehen.

Die Fahrerlaubnis kann vorläufig entzogen werden. Der Führerschein kann bereits vorläufig einbehalten werden, wenn die Polizeibeamten „Gefahr in Verzug“ sehen, wenn sie also der berechtigten Ansicht sind, dass ein Schaden eintreten könnte, die Sicherheit der anderen Straßenverkehrsteilnehmer also gefährdet ist. In den Fällen von Vollrausch, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht mit Tötung etc. kommt es regelmäßig zum vorläufigen Führerscheinverlust, dabei handelt es sich um die Beschlagnahme der Fahrerlaubnis. Wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass in dem einzuleitenden Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen wird, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder - wenn dagegen Beschwerde eingelegt worden war - als Bestätigung der Beschlagnahme des Führerscheins. Nach der Zustellung des Beschlusses darf der Beschuldigte keine fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeuge mehr führen.

Schließlich können Sie auch auf Ihre Fahrerlaubnis verzichten. Insbesondere wenn Drogen im Spiel sind, kann die Führerscheinbehörde zu der Erkenntnis gelangen, dass jemand nicht mehr zum Führern von Kfz geeignet ist und eine Entziehung der Fahrerlaubnis erwägen. In einem solchen Fall kann der Betreffende freiwillig auf den Führerschein verzichten.

Besonderheiten bestehen bei Fahranfängern, die den Führerschein auf Probe haben.