Wenn der Getötete nach dem Unfall noch einige Zeit gelebt hat, kann es sein, dass ihm noch eigene Schadensersatzansprüche zugestanden hätten, welche dann auf die Erben übergegangen sind. Hierbei ist besonders auf das Schmerzensgeld hinzuweisen. Ein solches kann selbst dann entstehen, wenn der Getötete nur noch kurze Zeit (30 Minuten etwa nach dem Unfall) gelebt hat.