Wenn aus einem total beschädigten Fahrzeug vor dessen Verkauf oder Verschrottung Gegenstände (wie z.B. Soundsystem) ausgebaut oder gar Umbauten (z.B. Fahrzeug wurde zum Verkaufswagen umgebaut, Soderfahrzeug) entfernt werden müssen, dann müssen diese Umbaukosten ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt werden.