Abschleppkosten
Muss ein Kraftfahrzeug abgeschleppt werden, muss auch hier der Schädiger zahlen. Allerdings hat der Geschädigte ggf. noch am Unfallort zu prüfen, ob der Wagen zwangsmäßig abgeholt werden oder ob es günstigere Alternativen gibt.
Muss ein Kraftfahrzeug abgeschleppt werden, muss auch hier der Schädiger zahlen. Allerdings hat der Geschädigte ggf. noch am Unfallort zu prüfen, ob der Wagen zwangsmäßig abgeholt werden oder ob es günstigere Alternativen gibt.
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