Die Kfz-Kaskoversicherung umfasst die Zerstörung, Beschädigung und den Verlust des Fahrzeugs und bestimmter Fahrzeug- und Zubehörteile. Durch die Kaskoversicherung sollen die Mittel für die Reparaturkosten bzw. für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs gedeckt werden. Alle sonstigen Vermögenseinbußen wie bspw. Verlust von Treibstoff und Betriebsmittel, Wertminderung, Mietwagenkosten, Gutachterkosten usw. sind nicht auszugleichen.

Man unterscheidet zwischen Teilkaskoversicherung (Anspruch auf Regulierung für Brandschaden, Diebstahl, Glasbruch, Schäden aufgrund Naturereignisse, Wildschaden) und Vollkaskoversicherung, welche zusätzlich noch den Unfallschaden (auch den selbstverschuldeten) und die mutwillige Zerstörung/Vandalismus abdeckt.