Auch dem besten Mitarbeiter oder mit dem besten Produkt passiert irgendwann einmal ein Fehler. Dafür gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die unzähligen Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen, Freiberuflern und Handwerkern ab. Aus vielen verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich eine

Verpflichtung, Schäden zu ersetzen. Daher ist eine Betriebshaftpflichtversicherung ein unverzichtbarer Bestandteil eines erfolgreichen Betriebs, da ansonsten die finanziellen Risiken im Schadensfall die Existenz Ihres Betriebs gefährden oder gar zerstören können.

Mitversichert sind neben dem Versicherungsnehmer, also hier dem Unternehmen, auch die Mitarbeiter und die sonstigen Betriebsangehörigen, die in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit Dritte schädigen. Der Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflicht umfasst nicht nur eine Deckung bei selbst herbeigeführten Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit dem Geschädigten, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten.

 

Die Gefahrenquellen, die zu hohen Schadenersatzansprüchen führen können, sind vielfältig. Sie beginnen nicht erst in den Betriebsräumen, schon für Geschehnisse auf dem Firmenparkplatz könnten Sie verantwortlich gemacht werden. Aber auch Fahrlässigkeit von Ihnen oder dem Personal

birgt hohe Haftungsrisiken mit weitreichenden Auswirkungen, insbesondere wenn es zu Personenschäden kommt.

 

Verliert ein Angestellter den Schlüssel für den Betrieb, dann kann das sehr teuer werden. Versicherungen bieten in diesem Fall eine Absicherung von bis zu 100.000 Euro. Denn wenn jedes Schloss oder ähnliche Sicherungsvorkehrungen im Gebäude ausgewechselt werden muss, dann können die Kosten schnell hoch ausfallen.

Ein üblicher Schadensfall wären außerdem beispielsweise handwerkliche Arbeiten in einem Treppenhaus eines Bürogebäudes. Durch diese Arbeiten kommt es zu einer unerwarteten Rauchentwicklung. Bevor die Mitarbeiter des entsprechenden Handwerkbetriebes geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen können, wird bereits der Feueralarm ausgelöst und die nächstgelegene Feuerwache alarmiert. Am Einsatzort ist klar, dass kein Brand vorliegt, die Stadt allerdings stellt die Einsatzkosten dem Handwerker in Rechnung. Da eine Rauchentwicklung oder gar ein Feuer bei den Arbeiten mit Schweißgeräten ein übliches Risiko ist und die Kosten und der Deckungssumme liegen – eine Anfahrt der Feuerwehr beläuft sich je nach Menge der Löschfahrzeuge auf ein paar tausend Euro – übernimmt die Versicherung des Handwerkers den vollen entstandenen Schaden.

Kommt jemand wegen einer von Ihrem Betrieb schlecht verschweißten Treppenstufe zu Sturz und verletzt sich dabei schwer, kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für dessen Schaden auf, der je nach Verletzungsfolgen (vielleicht sogar zeitlebens Pflegefall) schnell mehrere hunderttausende Euro betragen kann.

Sollten Sie Arbeiten durchführen oder Aufträge annehmen, die über Ihren normalen Betrieb hinausgehen, sollten Sie genau prüfen lassen, ob Sie gegen Schadensersatzansprüche, die bei einer solchen Arbeit anfallen, überhaupt abgesichert sind. Nichts ist ärgerlicher, als sich plötzlich durch einen eigentlich lukrativen Auftrag mit hohen Kosten durch Schäden konfrontiert zu sehen.