Hier besteht neben den durch Brand entstandenen Schäden auch Schutz für Leitungswasserschäden, Rohrbruch bzw. Frost sowie Sturm und Hagel.  Allerdings gibt es für die Wohngebäudeversicherung sowie für die Feuerversicherung einige Sicherheitsvorschriften. So hat der Versicherungsnehmer die Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen. Außerdem muss der Versicherungsnehmer nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile genügend häufig kontrollieren und dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren und entleeren.

Vielfach bieten Versicherungen auch eine Absicherung gegen weitere Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmungen an. Als Elementarschäden werden alle diejenigen Schadensfälle bezeichnet, die durch die Natur verursacht werden.