Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt erst dann, wenn aus durch Krankheit verursachter Arbeitsunfähigkeit Berufsunfähigkeit wird. Dann setzt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein.
Dies ist eine private Versicherung, da die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente seit 2001 abgeschafft wurde. Als staatliche Leistungen können Sie im Ernstfall nur auf Erwerbsminderungsrente hoffen, welche aber nicht besonders hoch ausfällt. Daher ist die private Vorsorge durch Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Muss.
Um hier überhaupt Ansprüche zu erheben, ist in Ihrem Versicherungsvertrag definiert, was überhaupt unter Berufsunfähigkeit zu verstehen ist. In der Regel wird von der Voraussetzung einer mindestens 50 %-igen Beeinträchtigung gesprochen. Doch unter Umständen besteht zusätzlich vor allem in noch älteren Versicherungsverträgen, die Möglichkeit Sie auf einen anderen Beruf "zu verweisen". Sollte eine solche Verweisung möglich sein, würden Sie insoweit wieder als berufsfähig gelten.
Wann genau Berufsunfähigkeit vorliegt, ist sehr komplex, da die Berufsunfähigkeit von vielen (arbeits-) medizinischen, wirtschaftlichen und versicherungsrechtlichen Fragen abhängt. Alleine die medizinische Einschätzung der prozentualen Berufsunfähigkeit wird häufig unrichtig von medizinischen Sachverständigen ermittelt, da diese normalerweise nach der Antragsstellung von der Versicherung beauftragt werden dieses Gutachten zu erstellen. Hierbei wird vor allem oft kein oder kein ausreichender Bezug zu dem ganz konkret zuletzt ausgeübten Job, welchen Sie ausgeführt haben, hergestellt, auf den sich die Berufsunfähigkeit aber ausschließlich beruft.
Bei Selbstständigen steht meist die Frage im Raum, in wie weit sie ihren Beruf umorganisieren müssen, um trotz der Erkrankung keine Leistungsfähigkeit einbüßen zu müssen. Hier ist aber zu bedenken, dass die Umorganisation auch zumutbar sein muss.
Schließlich ist auch häufiger Streitpunkt in meiner anwaltlichen Praxis, ob der Versicherungsnehmer bei Antragsstellung auch hinsichtlich seiner Vorerkrankungen die Versicherung richtig informiert hat. Alleine die unrichtige, unvollständige oder falsche Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antragsformular kann dazu führen, dass Sie keine Leistungen im Schadensfall beziehen können.
Ein Beispiel hierfür wäre ein berufsunfähiger Mauerer. Dieser bekommt -so entscheid das Oberlandesgericht Koblenz- keine Rente, denn er hatte bei Vertragsabschluss die Frage nach bestehenden Gesundheitsstörungen in den letzten fünf zurückliegenden Jahren fälschlicherweise verneint. Tatsächlich hatte er wegen einer Blockade in der Lendenwirbelsäule aber eine Krankengymnastik absolviert. Dies wurde als Verschweigen eines „gefahrerheblichen Umstandes“ gewertet und die Versicherung konnte vom Vertrag zurücktreten.
Um solch ein Szenario zu vermeiden, sollten Sie auf jeden Fall die Augen nach einem guten und versierten Versicherungsvermittler aufhalten. Denn dieser sollte Sie gut aufklären, was Sie alles bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung melden müssen, bestenfalls nachdem Sie sich selbst bei allen Ihren behandelnden Ärzten erkundigt und sich Ihre Patientenakten besorgt haben, um nicht Jahre später nach allen Einzahlungen in die Versicherung zu merken, dass die Versicherung keine Leistungen erbringen muss aufgrund bewusst verschwiegener oder unbewusst unterlassener Angaben, weil man es einfach beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen nicht mehr wusste und/oder der Vermittler die Wichtigkeit der Gesundheitsangaben herunterspielt.
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist, gerade wenn man nicht mehr der Jüngste ist und schon ein paar Jahre im Erwerbsleben steht oder eben nicht kerngesund ist, ein mühsames und zeitintensives Unterfangen und bedarf einer kompetenten Unterstützung. Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann ein Makler herausfinden, bei welcher Versicherung Sie trotz Vorerkrankungen oder gefährlicher Hobbys den besten Schutz bekämen. Anonym deswegen, da Ihre persönlichen Daten dabei nicht preisgegeben werden.
Überhaupt sollte der Vermittler Ihnen auf dem Markt die fairste und günstigste Versicherung zeigen und nicht nur an seinen eigenen Vorteil von einer schnellen Vermittlung mit gehöriger Abschlussprovision denken. Falls Ihr Vermittler Sie falsch oder nicht umfangreich genug beraten hat, dann macht dieser sich unter Umständen haftbar aufgrund des Versicherungsvertragsgesetzes und der Informationspflichtenverordnung. Ein Beispiel wäre für diesen Fall, dass Sie nur eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit wollten, dann aber zusätzlich eine teure Altersvorsorge abgeschlossen haben und deshalb der Berufsunfähigkeitsschutz zu niedrig ausfällt und sich hier eine Versicherungsschutzlücke auftut; somit könnten Sie hier Schadensersatz geltend machen.
Und vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen, damit eben Streitigkeiten aus diesem Vertrag bei späterer Berufsunfähigkeit von Ihrer Rechtsschutz gedeckt sind, da BU-Prozesse ein teures Unterfangen sind und viele Betroffene nur aus Kostengründen den Kampf mit der Versicherung nicht aufnehmen, obwohl die Erfolgsaussichten gegeben sind.