Versichert sind alle Sachen des Hauses, die nicht ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. So kann der eigene Hausrat über eine Hausratversicherung gegen Schäden wie Einbruchdiebstahl, Feuer oder Hagel versichert werden. Eine Glasversicherung sichert zusätzlich Glasbruch an Scheiben oder Spiegeln ab. Auch ein Ceranfeld in der Küche fällt unter die Glasversicherung. Wie schnell kann es passieren, dass Ihnen ein Topf abrutscht oder die Pfeffermühle aus dem Schrank auf das Ceranfeld stürzt und es dabei zu Bruch geht.

Sachen, die ausschließlich dem Beruf oder dem Gewerbe des Versicherungsnehmers oder eines Mitbewohners dienen, sind nicht versichert. Entscheidend ist, dass die Sache lediglich dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dient. Antennenanlagen, Markisen sind versichert, allerdings nicht jeglicher Gebäudestandteil. Streitig ist bei Hausratsversicherungen oft die Unterversicherung, da Versicherungsnehmer die Versicherungssumme im Laufe der Zeit nicht anpassen bzw. erhöhen.