Egal, ob bei der Pflegetagegeldversicherung als Lösung für die privat organisierte Pflege, bei der Pflegekosten-Zusatzversicherung, welche einen Teil der gesetzlichen Pflegekosten übernimmt, oder bei der Pflege-Rentenversicherung, welche beim Leistungsfall Rente zahlt, um Mittel aus einer privaten Pflegezusatzversicherung zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie pflegebedürftig sind. Darüber kann Streit entstehen.