Scheidung

Der Antrag auf Scheidung muss sowieso von einem Anwalt gestellt werden. Einigt man sich außergerichtlich und der andere Lebenspartner will keine weiteren Ansprüche geltend machen, kann man auf einen zweiten Anwalt verzichten.

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Ehegatten schon länger als 3 Jahre getrennt leben oder beide Ehegatten es wollen und sie seit einem Jahr getrennt leben. Das sogenannte „Trennungsjahr“ muss vollzogen werden, da eine übereilte Reaktion vermieden wer soll. Natürlich gibt es Sonderfälle bei denen die Zerrüttung der Ehe so schwerwiegend ist, dass sie dem oder den Ehepartner/n nicht zumutbar sein kann. Diese Unzumutbarkeit kann allerdings nur vor dem Familiengericht festgestellt werden.