Bei der Haftpflichtversicherung sind hauptsächlich Schäden versichert, die durch den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen wie Ehepartner entstehen. Die Schäden umfassen vor allem den Sachschaden und den Personenschaden. Aber auch Mietsachschäden sowie Vermögensschäden können übernommen werden.

Ausgeschlossen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat. Sollte der Versicherungsnehmer selbst zu Schaden kommen, ist dies auch nicht versichert. Abgesehen von Mietschäden werden auch Schäden an geliehenen, gepachteten oder gemieteten Gegenständen nicht berücksichtigt sowie ebenso wenig Schäden an Fahrzeugen.

Automatisch werden neben dem Versicherungsnehmer auch die Kinder sowie der Ehepartner miteingeschlossen. Beispiel:

Ein 12jähriger Junge stößt auf dem Gehweg mit seinem Skateboard gegen eine mit Tüten bepackte ältere Frau. Die Frau stürzt zu Boden und bricht sich das linke Hüftgelenk sowie den rechten Unterarm. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Personenschaden inklusive Schmerzensgeld.