Ein Vertrag beschreibt ein Verhältnis zwischen zwei oder mehreren Parteien, deren Verpflichtungen, Rechte und Ansprüche. Heutzutage sind die Inhalte von Verträgen oft viel zu komplex geworden, damit eine mündliche Absprache oder gar ein Handschlag als Grundlage beziehungsweise vollständiger Vertrag dafür ausreicht. Das Vertragsrecht selbst erstreckt sich über viele Bereiche, egal, ob man damit ständig oder nur gelegentlich in Berührung kommt, sei es beispielsweise im Arbeits-, Familien- oder auch Erbrecht. Aber auch eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist eine Form eines Vetrags. Ein Vertrag sollte trotz allgemeiner Formfreiheit bestenfalls für alle Parteien nachvollziehbar und verständlich, optimal in schriftlicher Form sein und die für das entsprechende Rechtsgebiet vorgeschriebenen Mindestinhalte umfassen. In den meisten Fällen gibt es dafür bereits Vertragsmuster, die diesen Regelungen entsprechen und durch kleine Änderungen den verschiedenen Gegebenheiten angepasst werden können.