Die Unfallversicherung deckt das Risiko von schweren Unfällen in der Freizeit oder auf der Arbeit ab, welche dauerhafte Beeinträchtigungen nach sich ziehen, die sog. Invalidität. Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist daher auch die Invaliditätsleistung. Daneben können aber auch weitere Leistungen, wie z.B. Unfallrente, Übergangsgeld, Genesungs- und Krankenhaustagegeld, Todesfallsumme, kosmetische Operationen, Bergungskosten versichert und somit im Schadensfall streitig sein.

Ansprüche aus der Unfallversicherung haben hohes Streitpotenzial und oft werden Versicherungsnehmer, welche keinen Anwalt hinzuziehen, mit zu geringen Summen abgespeist.

Häufig vorkommende Streitfälle sind, dass die Versicherung das Vorliegen eines versicherten Unfallgeschehens verneint, sich auf Leistungsausschlüsse beruft oder sich bei der Bestimmung des Invaliditätsgrades, woraus sich ja unmittelbar die Höhe der Invaliditätsleistung ableitet, medizinischer Sachverständiger bedient, die bisweilen unterirdische Invaliditätsgrade berechnen, gegen welche man sich auf jeden Fall zu Wehr setzen sollte.

Außerdem gelten in der Unfallversicherung diverse Fristen, welche unbedingt beachtet werden sollten, ansonsten schlimmstenfalls Totalverlust der Ansprüche droht und daran kann dann auch der beste Anwalt nichts mehr ändern.

Unfallversicherungen werden oft in jungen Jahren abgeschlossen und der Versicherungsvertrag danach nicht mehr aus der Schublade geholt, wie generell oft bei Versicherungsverträgen. Öfter mal nachschauen und prüfen, ob der Versicherungsschutz noch dem Bedarf entspricht.

 

DIE VERSICHERUNGSSUMME IST DIE WICHTIGSTE LEISTUNG

Wenn Sie sich tatsächlich für eine Unfallversicherung entscheiden, dann heißt es wie bei den meisten Versicherungen: Nicht kleckern, sondern klotzen! Sie sollten nicht zu geringe Versicherungs­leistungen vereinbaren, um ein bisschen Geld zu sparen. Denn wenn ein schwerer Unfall passiert, dann werden Sie von Ihrer Unfallversicherung, in die Sie jahrelang Beiträge eingezahlt haben, auch ausreichende Leistungen erwarten.

 

INVALIDITÄTSSUMMEN UND PROGRESSION

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Kapitalleistung, wenn Sie aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide werden. Bei der Kapitalleistung unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (= Versicherungssumme) und Vollinvaliditätssumme. Die Vollinvaliditätssumme ist ein Vielfaches der Grundinvaliditätssumme, und dieses Vielfache nennt sich Progression:

Grundinvaliditätssumme x Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme
(z.B. 100.000 Euro x 350% = 350.000 Euro)

Die Progression sorgt dafür, dass Sie bei hohen Invaliditätsgraden, also schweren und schwersten Behinderungen, eine besonders hohe Leistung ausgezahlt bekommen, da hier in der Regel der Kapitalbedarf immens ansteigt. Am gängigsten ist eine Progression von 225 oder 350 Prozent. Darüber wird es sehr teuer.

Wichtig ist eine ausreichend hohe Grundinvaliditätssumme! Denn niedrige Invaliditätsgrade sind wesentlich häufiger als hohe: 70 Prozent aller unfallbedingten Dauerschäden haben einen Invaliditätsgrad kleiner als 50 Prozent. Besser eine hohe Grundinvaliditätssumme als eine hohe Progression? Wichtig ist, dass die Leistungen auch bei niedrigen Invaliditätsgraden ausreichend sind.

KAPITALBEDARF

Welcher Bedarf an Kapital entsteht einmalig im Falle einer Invalidität, bspw. durch notwendige Umbauten am Haus (Treppenlift) oder durch einmalige Anschaffungen (elektrischer Rollstuhl)? Diese Kosten sehen, je nach Ihrem individuellen Umfeld, unterschiedlich aus. Am genauesten wäre es, wenn Sie ein Unfallszenario für sich durchspielen und eine Liste der zu erwartenden Kosten erstellen.


Wollen Sie mit der Unfallversicherung Ihr Kind versichern, dann sollte die Versicherungssumme so bemessen sein, dass die laufenden Kosten z.B. einer Betreuung für Ihr dann behindertes Kind gedeckt sind. Der Kapitalbedarf ist hier sehr hoch, da bei Ihrem Kind diese Kosten bei einer Invalidität ein Leben lang anfallen.
 

WAS MACHT EINEN GUTEN TARIF AUS?

Die Versicherer bieten eine Unzahl an Tarifen an, die sich in vielen Leistungs- und Bedingungsmerkmalen unterscheiden.

Gliedertaxe

Nach der Progression ist die Gliedertaxe das wichtigste Merkmal eines Tarifs. Die Gliedertaxe bestimmt, wieviel Geld Sie bei Funktionsverlust oder- Beeinträchtigung eines bestimmten Körperteils erhalten. Sie ist je nach Tarif sehr unterschiedlich. Je besser die Gliedertaxe, desto teurer im Allgemeinen der Tarif. Gliedertaxe und Progression überprüfen Sie am besten gemeinsam anhand einiger Körperteile. Wir erklären Ihnen weiter unten, wie Sie das am besten machen.

Für bestimmte Berufe wie bspw. Zahnärzte bieten die Versicherer spezielle Tarife mit hohen Gliedertaxen für die Hände an.

Mitwirkung von Erkrankungen

Wenn Sie eine Erkrankung haben und diese für die Gesundheitsfolgen eines Unfalls mitverantwortlich ist, dann wird der Versicherer seine Leistung anteilig kürzen. Ein Beispiel wäre Osteoporose (Knochenbrüchigkeit), bei der ein Hüftbruch schlimmer ausfällt als bei einem gesunden Menschen. Ein guter Tarif mindert die Leistung erst, wenn die Erkrankung zu mindestens 50 Prozent für die Invalidität verantwortlich war.

Verlängerte Fristen bei Invaliditätsansprüchen

Normalerweise wird eine Invalidität nur anerkannt, wenn sie spätestens zwölf Monate nach dem Unfall eintritt und spätestens 15 Monate nach dem Unfall ärztlich festgestellt und der Versicherung mitgeteilt wird. Gute Tarife verlängern diese Fristen auf mindestens 18 Monate.

Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung

Eigentlich ist ein Unfall unter anderem durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis definiert. Von Vorteil ist es, wenn sowohl eigene Bewegung (zum Beispiel ein Achillessehnenriss ohne Fremdeinwirkung) als auch erhöhte Kraftanstrengung (etwa ein Bandscheibenvorfall durch schweres Heben) als Unfall anerkannt werden.

Herzinfarkt, Schlaganfall und Alkoholklausel

Versichert sollte auch sein, wenn der Unfall durch einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall ausgelöst wurde. Außerdem sollte der Tarif auch zahlen, wenn ein Unfall mit 1,3 oder mehr Promille Alkohol im Blut passiert.

Infektionen und Insektenstiche vor allem bei Kindern

Wichtig, dass auch Infektionen oder Krankheiten durch Insektenstiche als Unfall gelten. Dann ist etwa eine Erkrankung an Borreliose durch einen Zeckenbiss versichert.