Die Fahrerschutzversicherung ist trotz ihres Bestehens seit 2002 eine sehr unbekannte Art der Versicherung für den Fahrer eines Fahrzeugs. Diese bewirkt, dass der Fahrer bei einem selbst- oder mitverschuldeten Verkehrsunfall so gestellt wird wie seine Insassen, was Schadensersatz für Personenschäden betrifft. Denn ohne eine Fahrerschutzversicherung geht der Fahrer für einen selbst- oder mitverschuldeten Verkehrsunfall, was seine Personenschäden und die damit entstandenen Ansprüche angeht, meist leer aus.

Im Regelfall kann der Fahrer mit Fahrerschutzversicherung die gleichen durch den Unfall entstandenen Ansprüche, wie unter anderem Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden erwirken, als wäre er ein Insasse. Wahrscheinlich wird die Fahrerschutzversicherung weniger attraktiv für Kunden vermarktet, da Versicherungsvermittler aufgrund ihrer höheren Provisionen eher allgemeine Unfallversicherungen verkaufen. Bei Kaskoversicherten ist zwar der Blechschaden des Fahrers abgesichert, jedoch der viel wichtigere Personenschaden regelmäßig nicht. Doch in immer mehr Bedingungen für Fahrerschutzversicherungen werden die Verbraucher regelmäßig bessergestellt, weshalb doch in Betracht gezogen werden sollte, eine Fahrerschutzversicherung in den Versicherungsvertrag aufzunehmen.