Scheidungs- & Familienrecht

Das familienrechtliche Mandat ist häufig eine sehr emotionale Angelegenheit. Die Mandanten befinden sich in Ausnahmesituationen, die nicht selten mit Verlustängsten und einem angeschlagenen Gemütszustand einhergehen. Bei Scheidungsmandaten ist der Verlust des Ehegatten bereits Fakt, aber es droht evtl. auch der Verlust der Kinder, die Zukunft der Familie steht auf dem Spiel, der Verlust des „trauten Heims“ droht, oft daneben auch die wirtschaftliche Existenz in den nächsten Jahren. Kein Wunder also, dass die Beratung des Anwalts hochsensible Bereiche berührt. Hinzu kommt, dass die Mandanten sich einem oft völlig fremden Menschen gegenübersehen, mit welchen sie aber gleichwohl sehr vertrauliche Dinge besprechen sollen.

Für umso wichtiger halte ich es, dass eine ruhige Gesprächssituation geschaffen wird, die dem Mandanten die Zuversicht gibt, dass hier mit Struktur an seine Probleme herangegangen wird. In einer vertrauensvollen Atmosphäre ist der Mandant eher bereit, seine Ziele und Wünsche offenzulegen. Eine gewisse Unentschlossenheit, Unsicherheit und Sprunghaftigkeit ist bei Scheidungsmandanten ganz normal und auch verständlich, da -wie gesagt- viel auf dem Spiel steht. Davon darf sich der Anwalt aber nicht anstecken lassen, ebenso wenig von der Hektik der Trennungssituation, den Emotionen oder dem reflexhaften Gegner-Bashing.

Das bedeutet nicht, dass die Emotionen draußen bleiben müssen. So verstehe ich meinen Job als Scheidungsanwältin überhaupt gar nicht. Sie müssen nur ihrem Raum zugewiesen werden. Ich nenne dies Kommunikation mit Herz. Meine Ausbildung zur Mediatorin hilft mir, die Kommunikation mit dem Mandanten professionell zu führen, d.h. ich höre aktiv und konzentriert zu, lasse mir die Gegebenheiten im einzelnen schildern, versuche zu verstehen, was eigentlich dahintersteckt, hinterfrage die Gefühle beim Mandanten und gebe somit den Emotionen den erforderlichen Raum.

Allerdings dürfen die emotionalen Befindlichkeiten des Mandanten mich nicht davon abhalten, die rechtliche Situation nüchtern einzuschätzen und zu tragbaren Lösungen zu kommen, welche sich natürlich an den zuvor herausgearbeiteten Interessen und Zielen des Mandanten orientieren.

Während der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate kommt einer der Grundsätze der anwaltlichen Tätigkeit besonders zum Tragen: Der Anwalt führt und begleitet den Mandanten, aber er entscheidet nicht für ihn oder stülpt ihm seinen Willen über. Der Mandant muss mit den Konsequenzen seiner Entscheidung leben, die in Familiensachen häufig eine große Bedeutung in seinem Leben haben, also entscheidet er auch selbst, was er will oder vielmehr nicht will. Ich bin dafür da, Hilfestellung zu bieten und die Wünsche zu hinterfragen, damit der Mandant auch tatsächlich das durchsetzt, was er will. Sollte das, was der Mandant will, für mich als seine Anwältin nicht tragbar sein, scheue ich mich auch nicht davor, dass Mandat niederzulegen.

Ein besonderes Anliegen in Familiensachen ist mir, in der Kommunikation mit der Gegenseite stets den Ton zu wahren, freundlich miteinander zu sprechen und zu verhandeln bzw. aufeinander zuzugehen, auch wenn dies bei manchen Gegnern, und damit meine ich auch deren Anwälte, bisweilen beschwerlich ist. Als Anwalt sollte man nicht auch noch „Öl ins Feuer gießen“ und sich mit dem Anwalt auf der Gegenseite in den Schriftsätzen „bekriegen“, auch wenn dies vermeintlich großen Eindruck beim eigenen Mandanten macht. Das Anstandsdenken, seinen Anwaltsberuf gewissenhaft ausüben zu wollen, sollte überwiegen. Dass es auch manchmal deutlicher Worte bedarf, ändert daran grundsätzlich nichts, aber sollte die Ausnahme bleiben und wohlüberlegt und zielgerichtet eingesetzt werden.

Das familienrechtliche Mandat stellt eine besondere Herausforderung dar, da es neben der Bewältigung emotionsgeladener Konflikte und dem „Menschsein“ des Mandanten vor allem aber auch eine rechtlich überaus anspruchsvolle Angelegenheit ist, die häufig andere Rechtsgebiete tangiert, eine meistens nicht einheitliche Rechtsprechung zu einem Rechtsthema darbietet und durch die Vielzahl der zu lösenden Probleme außerdem umfangreich ist.

Um das dafür erforderliche juristische Können zu trainieren, besuche ich regelmäßig mehrmals im Jahr familienrechtliche Fortbildungen, obwohl ich dazu aus berufsrechtlichen Gründen mangels Führen eines Fachanwaltstitels auch auf dem Gebiet des Familienrechts nicht verpflichtet wäre. Ich erachte dies allerdings bereits aus Gründen der beruflichen Professionalität als eine Selbstverständlichkeit.

Wenn Sie mehr über die Schwerpunkte der familienrechtlichen Beratung erfahren möchten, lade ich Sie zum Weiterlesen ein.