Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist eine Betreuungsverfügung erst wirksam, wenn ein Gericht sie anhand Ihres gesundheitlichen Zustandes für notwendig hält, und nicht schon direkt ab dem Zeitpunkt der Unterschrift.  Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie eine Betreuungsverfügung auch noch schreiben können, wenn Sie nicht mehr voll geschäftsfähig sind. Sie regelt, wer Ihr Betreuer sein soll, wo und wie Sie wohnen wollen, was für medizinische Eingriffe Sie nicht wünschen, wie zum Beispiel das Legen einer Magensonde, und, wie Ihr Betreuer mit Ihrem Vermögen umgehen soll.