Frühe Beratung durch einen Anwalt

An eine Scheidung denken die meisten Personen nicht bei der Eheschließung. Daher gibt es dann bei der bevorstehenden Trennung meist viel Klärungsbedarf. Umso wichtiger ist es, sich frühzeitig beim Anwalt beraten zu lassen, um eventuelle kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden zu können und im Interesse der Ehegatten eine außergerichtliche Lösung zu finden. Es ist meines Erachtens in familienrechtlichen Mandaten von enormer Bedeutung, so früh wie möglich eine Strategie festzulegen. Dafür muss der Mandant zum einen über seine Rechte und Ansprüche einschließlich der Risiken aufgeklärt sein, zum anderen muss er wissen, was er will, und er sollte vorgewarnt werden, wie sein Gegenüber evtl. seine Rechte durchzusetzen gedenkt.

Dies kann im Rahmen einer sog. Erstberatung erfolgen. Nach der Erstberatung vergeht häufig einige Zeit, in welcher sich die Situation entweder verschärft oder die Ehegatten arbeiten an einer einvernehmlichen Lösung. Je nach dem stellt sich der weitere Beratungsbedarf. Das Beratungsmandat kann in eine außergerichtliche oder auch gerichtliche Tätigkeit übergehen. Es kann aber auch bei der beratenden Tätigkeit bleiben, um beim Einigungsprozess der Eheleute flankierend Hilfestellung je nach Bedarf zu geben.