Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten, wickele ich die Schadensregulierung gerne über meine Kanzlei ab und zwar bundesweit. Dabei ist Ihre persönliche Vorsprache regelmäßig nicht notwendig. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen können Sie mir per Telefon, Telefax oder E-Mail übermitteln. Die Kfz-Sachverständigen, bei deren Auswahl ich gerne behilflich bin, versenden ihre Gutachten mittlerweile auch per E-Mail, so dass ein Gutachten auf dem direkten Weg zu mir gelangen kann.

Aber selbstverständlich stehe ich Ihnen auch persönlich zur Verfügung, in der Regel kann ich Ihnen einen Besprechungstermin noch am Unfalltag anbieten. Sämtliche Schadensfälle  werden ausschließlich von mir selbst bearbeitet.

Die immer wieder an mich gerichtete Frage, ob es ratsam ist, sofort nach einem Unfall einen Anwalt zu beauftragen, beantworte ich mit einem eindeutigen Ja, da es stets Vorteile für Sie bringt. Da in Unfallsachen die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten übernimmt, muss in den meisten Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung nicht in Anspruch genommen werden; Sie haben also gar kein oder ein überschaubares Kostenrisiko. 

Unverzichtbar ist die Beauftragung eines auf Personenschaden spezialisierten Anwalts, wenn Sie bei dem Unfall verletzt wurden, so schwer vielleicht, dass Sie zeitlebens ein Pflegefall sind oder schlimmstenfalls verstorben sind, denn dann haben Sie bzw. Ihre hinterbliebenen Angehörigen erhebliche Geldansprüche.