Sie deckt bestimmte elementare Fähigkeiten wie den Gebrauch der Hände, das Sehen oder Sprechen ab. Verliert der Versicherte eine oder mehrere solcher Fähigkeiten für mindestens sechs oder zwölf Monate, zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die vereinbarte Rente. Die Grundfähigkeits-versicherung sichert im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Arbeitskraft ab, sondern nur bestimmte Fähigkeiten. Welche Fähigkeiten im Versicherungsschutz eingeschlossen sind, ist in den Vertragsbedingungen genau definiert. Viele Versicherer unterteilen die Fähigkeiten in zwei Gruppen. Unter den sogenannten Fähigkeitskatalog A fallen meist Sehen, Sprechen und der Einsatz der Hände. Verliert der Versicherte eine dieser Fähigkeiten, bekommt er die vereinbarte Rente. Alternativ zahlt die Versicherung, wenn drei Fähigkeiten aus dem Katalog B wegfallen. Dazu gehören in der Regel Hören, Gehen, Treppen steigen, Sitzen, Knien oder Bücken, Stehen, Arme bewegen, Heben und Tragen oder Auto fahren. Wer also nicht mehr laufen oder stehen, dafür aber noch sitzen kann, bekommt bei solchen Policen kein Geld.

Einige Versicherer haben zusätzlich geistige Fähigkeiten wie Gedächtnis oder Konzentration in ihre Leistungsdefinition aufgenommen. Allerdings muss der Versicherte zu den schlechtesten 10 Prozent der Durchschnittsbevölkerung in diesem Bereich gehören oder unter gerichtlich bestellter Betreuung stehen, damit er Geld bekommt. Schwere Depressionen sind hingegen nur in wenigen Tarifen versicherbar. Wer pflegebedürftig wird, bekommt in der Regel ebenfalls eine Rente. Ab welcher Pflegestufe die Versicherung zahlt, variiert jedoch.