Eine gute Rechtsschutzversicherung kann Ihnen nur wärmstens empfohlen werden. Denn Meinungsverschiedenheiten lassen sich leider nicht immer gütlich klären. Eine Rechtschutzversicherung tritt für die Kosten eines Rechtstreits ein, also für die eigenen Anwaltskosten für alle Instanzen und für die erforderliche Zwangsvollstreckung nach dem Erwirken eines Urteils, für die anfallenden Gerichtskosten einschließlich Kosten für Gutachten und auch für die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn der Prozess verloren wird. Rechtsschutzversicherungen erstatten aber auch teilweise Kosten für Mediation, Beratung, Testamentserrichtung oder auch für Kautionen.

Rechtschutzversicherungen sind überwiegend modular aufgebaut. Neben Komplettpaketen gibt es meist die Möglichkeit, den Rechtschutz auf bestimmte Bereiche zu beschränken. So kann jeder Versicherungsnehmer, sei er Privatperson oder Gewerbetreibender, individuellen auf seine Bedürfnisse abgestimmten Rechtsschutz wählen. So treten beispielsweise Arbeits-Rechtschutzversicherungen nur im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber ein, Verkehrsrechtsschutz nur im Bereich des Verkehrsrechts usw.

Für den Privat- und Gewerberechtsschutz gibt es außerdem noch spezielle Versicherungsarten, wie den Vertragsrechtsschutz, Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen, Opferrechtsschutz, Arbeitgeberrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Steuerrechtsschutz usw. sowie auf bestimmte Berufe, wie z.B. Ärzte zugeschnittene Rechtsschutzpakete.

Aber wie bei jeder anderen Versicherung auch, kommt es im Leistungsfall oft zum Streit über die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung. Es gibt viele Gründe, warum die Leistung abgelehnt werden kann, aber die Erfahrung zeigt, dass dem Versicherten oft zu Unrecht der Deckungsschutz verwehrt wird und erst nach Einschaltung eines Rechtsanwalts der Fall gedeckt wird.