Standgeld
Sollte der Geschädigte noch keine endgültige Entscheidung über die Schadensabwicklung vorgenommen haben, bleibt das Unfallfahrzeug auf dem Hof einer Reparaturwerkstatt. Dafür nehmen Werkstätten üblicherweise zwischen 5-15 Euro pro Tag. Der Erstattung dieser Gelder steht dem Geschädigten grundsätzlich zu, allerdings hat er auch hier zu beachten die Standdauer möglichst gering zu halten.