Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V.
Das in Deutschland bestehende System der Pflichtversicherung sollte den Geschädigten eigentlich schützen. Nur leider gibt es gar nicht selten Situationen, da versagt dieses System, so z.B. der Schädiger begeht Unfallflucht und wird nicht gefasst, das Schädigerfahrzeug war verbotenerweise nicht versichert, der Verkehrsunfall wurde vorsätzlich herbeigeführt oder aber die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung kann wegen Zahlungsunfähigkeit nicht leisten.
In diesen Fällen kann der Geschädigte seine Ansprüche gegen den Verkehrsopferhilfe e. V. geltend machen, der Schaden wird dann von dem Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen bezahlt. Der Leistungsumfang ist allerdings begrenzt.