Der Geschädigte muss das Auto bei einem Totalschaden ordnungsgemäß entsorgen. Auch hier zahlt der Schädiger- allerdings sollte hier im Vorfeld mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer geklärt werden, ob er für das Fahrzeug einen Restwert erzielen möchte. Eine solche Nachfrage ist zwingend notwendig, wenn ein Sachverständigengutachten vorliegt und darin ein Restwert ausgewiesen wird.