Vom Minderwert ist die Rede, wenn das Fahrzeug trotz vorhandener Reparatur einen Wertverlust erlitten hat.  Zu unterscheiden ist hierbei der technische vom merkantilen Minderwert. Ein technischer Minderwert ist selten gegeben, dieser liegt dann vor, wenn nicht alle technischen Mängel beseitigt werden konnten. Der merkantile Minderwert tritt dann ein, wenn am Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur einen Wertverlust eintritt, da es bei einem Verkauf als Unfallfahrzeug ausgegeben werden muss. Der Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes, soll den Schaden ausgleichen, der darauf beruht, dass das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt vermutlich schlechter abschneiden wird, als ein unfallfreies Fahrzeug.  Auch diesen Wert stellt nur ein Sachverständiger fest.