Die Beerdigungskosten haben in der Regel die Erben bzw. die Erbengemeinschaft zu tragen, sind also diesen zu ersetzen. Grundsätzlich sind die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu ersetzen, die angefallenen Kosten müssen durch Rechnungen /Belege nachgewiesen werden. Tendenziell werden Beerdigungskosten in einem deutschen finanziell durchschnittlichen Haushalt mit Beträgen zwischen 10.000,00 und 15.000,00 Euro ersetzt.