Sorgerecht/Umgangsrecht nach Scheidung

Bei einer Scheidung von Ehepartnern wo Kinder im Spiel sind ist die Sorgerechtsfrage im besten Fall kein Streitpunkt. Falls doch, gibt es natürlich auch hier Regelungen. Prinzipiell sollte  man davon ausgehen, dass die Entscheidung dem ehrlichen Willen des Kindes entspricht.

Gesetzlich ist vorgesehen, dass beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht behalten. Sollte einer der Partner damit nicht einverstanden sein, muss er dies vor einem Gericht unter Angabe von triftigen das Kindeswohl gefährdenden Gründen vortragen.

Sollte ein gemeinsames Sorgerecht vorhanden sein, hat natürlich jedes Elternteil an sich aber auch das Kind ein Umgangs- bzw. Besuchsrecht. Dieses Recht gilt auch gegenüber Geschwistern sowie Großeltern, solange der Kontakt dem Kind gut tut. Dem Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt, steht ein Besuchsrecht in der Regel alle vierzehn Tage zu. Da bei einer Scheidung bzw. Trennung die Fronten meistens verhärtet sind, sollte schon im Vorfeld der Trennung ein Plan aufgestellt werden, den beide Elternteile unterschreiben und der für eine gewisse Zeit verbindlich ist.