Der Begriff „Kraftfahrtversicherung“ wird als Oberbegriff für die Versicherungssparten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Fahrzeugversicherung, Autoschutzbrief und Kraftfahrzeug-Unfallversicherung verwendet. Sie gilt als Pflichtversicherung in Deutschland. Sie soll hauptsächlich Dritten, die durch Ihr Fahrzeug einen Schaden erleiden, die Sicherheit geben, dass dieser Schaden auch erstattet wird. Im Falle eines Falles haftet hier nicht nur der Fahrer des Fahrzeugs, sondern auch der Halter. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, also z.B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld oder Verdienstausfall für den Dritten ab, Sachschäden wie beispielsweise Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder reine Vermögensschäden.