Ehegatten und Kinder, welche von dem Getöteten Unterhalt empfangen haben, sind meistens die ersatzberechtigten Personen. Der Schaden besteht darin, dass der Unterhalt wegen der Tötung nun weggefallen ist. Stellen Sie sich einen verheirateten Alleinverdiener mit drei Kindern vor. Die Ermittlung des Unterhaltsschadens ist sehr kompliziert. Sollten die Unterhaltsberechtigten eine Witwen -oder Waisenrente erhalten, sind diese Leistungen anzurechnen.