Verzicht auf Versorgungsausgleich

Oft fragen sich Eheleute, ob sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten können. Entweder weil sie schnell geschieden werden wollen, und eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich läuft halt wesentlich schneller als mit, denn um den Versorgungsausgleich berechnen zu können, müssen erst langwierige Auskünfte bei den einzelnen Versorgungsträgern eingeholt werden. Oder die Eheleute halten einen Versorgungsausgleich für unangemessen, weil sie beide während der Ehe berufstätig waren und beide für ihre Alter also vorsorgen konnten, die Ehe kinderlos geblieben ist, oder der eigentlich ausgleichsberechtigte Ehegatte sich zum Verzicht bereit erklärt, soweit der andere Ehegatte ihn finanziell ausgleicht, z.B. durch Übertragung einer Immobilie oder einer Lebensversicherung.

Es muss aber stets von einem Anwalt geprüft werden, ob durch den Verzicht nicht ein Ehegatte in unzumutbarer Weise benachteiligt wird.