Bis zum 01.05.2014 hieß das Punktekonto in Flensburg noch Verkehrszentralregister, heute Fahreignungsregister. Das FAER wird durch das Kraftfahrt-Bundesamt geführt und regelt die Erfassung, Tilgung und Verwertung bestimmter Entscheidungen der Gerichte, der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Verkehrsbehörden. Ein begangener Verkehrsverstoß führt häufig auch zu einem Punkteeintrag in Flensburg. Punkte in Flensburg gibt es im aktuellen Punktesystem nur noch für Verstöße, die sicherheitsgefährdend sind. Im Punktesystem werden die Verstöße je nach Schwere des Verkehrsverstoßes mit 1 bis 3 Punkten geahndet. Maximal dürfen Verkehrsteilnehmer 7 Punkte in Flensburg ansammeln. Bei 8 Punkten müssen sie den Führerschein abgeben. Für die Verkehrs-Owi „Handy am Steuer“ bekommen Sie bspw. 1 Punkt eingetragen. Die Fahrerlaubnisbehörde geht nach dem sog. Fahreignungs-Bewertungssystem vor:

1 bis 3 Punkte: Vormerkung ohne weitere Maßnahmen, es erfolgt keine Unterrichtung durch das Kraftfahrt-Bundesamt über die Erfassung im Register

4 bis 5 Punkte: Ermahnung, Information über Punktestand

6 bis 7 Punkte: Verwarnung mit Hinweis auf den drohenden Führerscheinentzug, Fahreignungsseminar

8 Punkte: Führerscheinentzug

Für die Entziehung des Führerscheins müssen grundsätzlich zunächst alle Maßnahmenstufen im Punktesystem durchlaufen werden.

Die Punkte für einzelne Verstöße verjähren automatisch für sich, unabhängig von neuen Eintragungen. Es wird 1 Punkt nach 2,5 Jahren im FAER getilgt, 2 Punkte nach 5 Jahren und 3 Punkte nach 10 Jahren. Die jeweilige Tilgungsfrist beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Die sog. Überliegefrist ist erforderlich, um sicherzustellen, dass Verstöße, welche durch das Tattagsprinzip zu berücksichtigen sind, aber wegen der festen Tilgungsfristen vor Inkrafttreten der Rechtskraft eines neuen Verstoßes zu löschen wären, weiterhin zur Entscheidung, ob Maßnahmen durchzuführen sind, herangezogen werden können. Während dieser 1-jährigen Frist nach Tilgungsreife dürfen Eintragungen nicht Gerichten oder Behörden mitgeteilt werden.

Wer im FAER Punkte hat, hat natürlich auch die Möglichkeit, diese abzubauen. Allerdings haben sich auch die Regeln geändert. So ist ein freiwilliger Punkteabbau beim neuen Punktesystem nur noch bis zur Stufe „Ermahnung“ möglich, d.h. es dürfen höchstens 5 Punkte auf dem Konto sein. Die Bedingung für den Punkteabbau ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Damit lässt sich maximal 1 Punkt abbauen. Der freiwillige Punkteabbau kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren veranlasst werden.

Jeder hat Anspruch auf eine kostenlose Auskunft aus dem FAER. Telefonische Auskünfte in Flensburg zum Punktestand sind jedoch nicht möglich, da aus Gründen des Datenschutzes einige Formalitäten beachtet werden müssen. So können Sie den Antrag schriftlich über den Postweg stellen, mittels Fax ist es ebenfalls nicht möglich. Es besteht auch die Möglichkeit über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes über sein in Flensburg bestehendes Punktekonto Auskunft zu erhalten, wenn der Identitätsnachweis erbracht wird.